Zurück zu:
| Eckernförde | Schleswig-Holstein | Leitseite |

 

Landkreis Eckernförde

12. 1. 1867
Patent wegen Besitznahme der Herzogtümer Holstein und Schleswig;
Vereinigung der Herzogtümer Holstein und Schleswig mit der Preußischen Monarchie.

1. 7. 1867
Die preußischen Herzogtümer Holstein und Schleswig treten zum Norddeutschen Bund.

26. 9. 1867
Bildung der neuen Provinz Schleswig-Holstein aus dem Gebiet der Herzogtümer Schleswig und Holstein mit dem Sitz des Oberpräsidenten in Kiel;
Einführung der Verordnung, betreffend die Organisation der Kreis- und Distriktsbehörden, sowie der Kreisvertretung in der Provinz Schleswig-Holstein, vom 22. 9. 1867.
Bildung des neuen Kreises Eckernförde aus

Einführung der Verordnung, betreffend die Landgemeinde-Verfassungen im Gebiete der Herzogtümer Schleswig und Holstein vom 22. 9. 1867.

1. 10. 1868
Zusammenschluß der Regierungsbezirke Kiel und Schleswig zum neuen Regierungsbezirk Schleswig.

.? .? 1869
Einführung des Gesetzes, betreffend die Verfassung und Verwaltung der Städte und Flecken in der Provinz Schleswig-Holstein vom 14. 4. 1869.

1. 1. 1871
Erweiterung und Umbenennung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich.

25. 10./22. 11. 1878
Eingliederung der Landgemeinden Alt Duvenstedt, Bargstall, Büdelsdorf, Christiansholm, Elsdorf, Westermühlen, Fockbek, Friedrichsgraben, Friedrichsholm, Hamdorf, Hohn, Julianenebene, Königshügel, Lohe-Föhrden, Nübbel, Prinzenmoor, Rickert und Sophienhamm und der Gutsbezirke Hohn, Forst und Eckernförde, Kanalgutsbezirk (teilweise)1 dem Kreis Eckernförde in den Kreis Rendsburg.

1. 10. 1879
Verlegung des Sitzes des Oberpräsidenten von Kiel nach Schleswig.

1. 4. 1889
Einführung der Kreisordnung für die Provinz Schleswig-Holstein vom 26. 5. 1888.

1. 4. 1893
Einführung der Landgemeindeordnung für die Provinz Schleswig-Holstein vom 4. 7. 1892.

6. 10. 1910
Verbindliche Festlegung der Schreibweise von Ortsnamen mit mehreren Namensbestandteilen3.

1. 5. 1917
Verlegung des Sitzes des Oberpräsidenten zu Schleswig nach Kiel.

1. 10. 1922
Eingliederung der Landgemeinden Holtenau und Pries und des Gutsbezirks Friedrichsort aus dem Kreis Eckernförde in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Kiel.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Projensdorf aus dem Kreis Bordesholm in den Kreis Eckernförde.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933;
Umbenennung der Stadtgemeinden in Städte.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1939
Umbenennung des Kreises Eckernförde in Landkreis Eckernförde.

1. 1. 1945
Der Landkreis Eckernförde4 in der preußischen Provinz Schleswig-Holstein, Regierungsbezirk Schleswig, umfaßt 56 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Eckernförde.





Zurück zu:
| Eckernförde | Schleswig-Holstein | Leitseite |

Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 8. 2010.