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1. 10. 1889
Bildung des Amtsbezirks Holebüll Nr. 81 aus den Landgemeinden Gehlau, Hockerup, Holebüll, Kjelstrupholz, Ostergeil und Wilsbek und dem Gutsbezirk Glücksburg, Forst, bisher Hardesvogteibezirk Gravenstein (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Undeleff.
Es gelten
1. 4 1893
Einführung der Landgemeindeordnung für die Provinz Schleswig-Holstein vom 4. 7. 1892.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19192.
10. 1. 1920
Übernahme der Zivilverwaltung des Kreises Apenrade durch die Interalliierte Kommission.
10. 2. 1920
Volksabstimmung in der I. Zone (Nordschleswig).
14. 6. 1920
Der Amtsbezirk Holebüll umfaßt die Landgemeinden Gehlau, Hockerup, Holebüll, Kjelstrupholz, Ostergeil und Wilsbek und den Gutsbezirk Glücksburg, Forst (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
15. 6. 1920
Abtretung des Amtsbezirks Holebüll an das Königreich Dänemark.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Holebüll): | ||||
- | 1. | 10. | 1889: | Hofbesitzer Markus Björnsen in Holebüll-Undeleff für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1920: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 1.150 Einwohner. |
2 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 3. 12. 2020.