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Landkreis Hallein

13. 3. 1938
Die bisher österreichische Verwaltungsbezirk Hallein, Land Salzburg, tritt zum Deutschen Reich.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Hallein.
Es gilt die Gemeindeordnung für das Land Salzburg mit Ausnahme der Landeshauptstadt vom ?. ?. 1936.
Vorläufige Bezeichnung des Landes Salzburg als Landeshauptmannschaft Salzburg1.

1. 10. 1938
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 i. V. m. der Angleichungsverordnung des Reichsstatthalters (Österreichische Landesregierung) zur Deutschen Gemeindeordnung;
Umbenennung der

15. 10. 1938
Bestätigung des Verwaltungsbezirks Hallein.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Hallein.

1. 1. 1939
Umbenennung des Verwaltungsbezirks Hallein in Landkreis Hallein.

1. 5. 1939
Einführung des Gesetzes über den Aufbau der Verwaltung in der Ostmark vom 14. 4. 1939.
Auflösung des Landes Österreich;
Bildung des Reichsgaues Salzburg aus der Landeshauptmannschaft Salzburg.

1. 1. 1945
Der Landkreis Hallein2 im Reichsgau Salzburg umfaßt 12 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Hallein.





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 5. 2010.