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Landkreis Großenhain

15. 10. 1874
Bildung der neuen Amtshauptmannschaft Großenhain aus der Amtshauptmannschaft Meißen (teilweise)1 im Königreich Sachsen, Kreishauptmannschaft Dresden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Großenhain.
Es gelten weiter:

1. 4. 1924
Einführung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 1. 8. 1923;
Bildung der neuen bezirksfreien Stadtgemeinde Riesa aus der Stadtgemeinde Riesa, bisher Amtshauptmannschaft Großenhain.

1925?
Einführung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 16. 6. 1925.

1. 7. 1932
Zusammenschluß der Kreishauptmannschaften Bautzen und Dresden zur neuen Kreishauptmannschaft Dresden-Bautzen.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935.

1. 1. 1939
Umbenennung:

1. 7. 1943
Einstellung der Tätigkeit der Regierung in Dresden für die Dauer des Krieges.

1. 1. 1945
Der Landkreis Großenhain2 im Land Sachsen, Regierungsbezirk Dresden-Bautzen, umfaßt 143 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Großenhain.





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 19. 10. 2006.