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Landkreis Meißen

1. 7. 1867
Die Amtshauptmannschaft Meißen1 im Königreich Sachsen, Kreisdirektion Dresden, tritt zum Norddeutschen Bund.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Meißen.
Es gelten weiter:

1. 1. 1871
Erweiterung und Umbenennung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich.

15. 10. 1874
Bildung der neuen Amtshauptmannschaft Meißen aus den Amtshauptmannschaften Dresden (teilweise)2 und Meißen (teilweise)3 im Königreich Sachsen, Kreishauptmannschaft Dresden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Meißen.
Eingliederung der Amtshauptmannschaft Meißen (teilweise)4 in die neue Amtshauptmannschaft Großenhain;
Umbenennung der Kreisdirektion Dresden in Kreishauptmannschaft Dresden.

1. 1. 1915
Bildung der neuen bezirksfreien Stadtgemeinde Meißen aus der Stadtgemeinde Meißen.

1. 4. 1924
Einführung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 1. 8. 1923.

1925?
Einführung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 16. 6. 1925.

1. 7. 1932
Zusammenschluß der Kreishauptmannschaften Bautzen und Dresden zur neuen Kreishauptmannschaft Dresden-Bautzen.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935.

1. 1. 1939
Umbenennung:

1. 12. 1941
Eingliederung der Gemeinde Bockwen (teilweise) aus dem Landkreis Meißen in die Stadt und den Stadtkreis Meißen.

1. 7. 1943
Einstellung der Tätigkeit der Regierung in Dresden für die Dauer des Krieges.

1. 1. 1945
Der Landkreis Meißen5 im Land Sachsen, Regierungsbezirk Dresden-Bautzen, umfaßt 113 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Meißen.





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 3. 2. 2007.