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Landkreis Dresden

1. 7. 1867
Die Amtshauptmannschaft Dresden1 im Königreich Sachsen, Kreisdirektion Dresden, tritt zum Norddeutschen Bund.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Dresden.
Es gelten weiter:

1. 1. 1871
Erweiterung und Umbenennung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich.

1873?
Einführung:

15. 10. 1874
Bildung der neuen bezirksfreien Stadtgemeinde Dresden, bisher Amtshauptmannschaft Dresden;Eingliederung:

Umbenennung der Kreisdirektion Dresden in Kreishauptmannschaft Dresden.

1. 10. 1880
Bildung:

1. 1. 1892
Eingliederung der Landgemeinden Albertstadt und Strehlen aus der Amtshauptmannschaft Dresden-Altstadt in die bezirksfreie Stadtgemeinde Dresden.

1. 7. 1892
Eingliederung der Landgemeinde Striesen aus der Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt in die bezirksfreie Stadt Dresden.

1. 7. 1897
Eingliederung der Landgemeinden Pieschen und Trachenberge aus der Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt in die bezirksfreie Stadtgemeinde Dresden.

1. 4. 1901
Eingliederung der Landgemeinde Gruna aus der Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt in die bezirksfreie Stadtgemeinde Dresden.

1. 7. 1902
Eingliederung in die bezirksfreie Stadtgemeinde Dresden:

1. 1. 1903
Eingliederung in die bezirksfreie Stadtgemeinde Dresden:

1. 7. 1912
Eingliederung der Landgemeinde Tolkewitz aus der Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt in die bezirksfreie Stadtgemeinde Dresden.

1. 1. 1913
Eingliederung der Landgemeinde Reick aus der Amtshauptmannschaft Dresden-Altstadt in die bezirksfreie Stadt Dresden.

1. 4. 1921
Eingliederung in die bezirksfreie Stadtgemeinde Dresden:

1. 6. 1921
Eingliederung der Landgemeinden Leubnitz-Neuostra, Prohlis und Torna aus der Amtshauptmannschaft Dresden-Altstadt in die bezirksfreie Stadtgemeinde Dresden.

1. 4. 1924
Einführung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 1. 8. 1923;
Bildung der neuen bezirksfreien Stadtgemeinde Freital aus der Stadtgemeinde Freital, bisher Amtshauptmannschaft Dresden-Altstadt;
Zusammenschluß der Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt zur neuen Amtshauptmannschaft Dresden.

1925?
Einführung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 16. 6. 1925.

1. 1. 1930
Eingliederung der Landgemeinde Lockwitz aus der Amtshauptmannschaft Dresden in die bezirksfreie Stadt Dresden.

15. 10. 1930
Eingliederung der Landgemeinden Omsewitz und Wachwitz aus der Amtshauptmannschaft Dresden in die bezirksfreie Stadt Dresden.

1. 7. 1932
Zusammenschluß der Kreishauptmannschaften Bautzen und Dresden zur neuen Kreishauptmannschaft Dresden-Bautzen.

1. 1. 1934
Eingliederung der bezirksfreien Stadtgemeinde Dresden (teilweise)4 in die Amtshauptmannschaft Dresden.

1. 1. 1935
Bildung der neuen bezirksfreien Stadtgemeinde Radebeul aus der Stadtgemeinde Radebeul, bisher Amtshauptmannschaft Dresden.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935.

1. 6. 1938
Eingliederung der Stadt und des Stadtkreises Freital (teilweise) in die Gemeinde Kleinnaundorf in der Amtshauptmannschaft Dresden.

1. 1. 1939
Umbenennung:

1. 10. 1939
Eingliederung des Gutsbezirks Stfr. Weißer Hirsch aus dem Landkreis Dresden in den Stadtkreis Dresden.

1. 7. 1943
Einstellung der Tätigkeit der Regierung in Dresden für die Dauer des Krieges.

1. 1. 1945
Der Landkreis Dresden5 im Land Sachsen, Regierungsbezirk Dresden-Bautzen, umfaßt 92 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Dresden.





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 6. 2. 2007.