Zurück zu: | Saarland | Leitseite | |
10. 1. 1920
Bildung des Saargebietes als Völkerbundsmandat1 aus
Das Saargebiet steht zunächst unter französischer Militärverwaltung (Generalkommando der Garnisonstruppen).
26. 2. 1920
Amtsantritt der Regierungskommission des Saargebietes6.
27. 2. 1920
Sitz der Regierung ist Saarbrücken.
Sitz des Obersten Gerichtes für das Saargebiet für Zivil- und Strafsachen ist Saarlouis.
Alle richterlichen Entscheidungen und Urteile werden im Namen der Regierungskommission ergehen.
10. 3. 1920
Bildung der Eisenbahndirektion in Saarbrücken.
25. 3. 1920
Errichtung des Obergamtes Saarbrücken.
7. 7. 1920
Wahrnehmung der Interessen der Saarbewohner im Ausland durch die Französische Regierung.
?. 6?. 1920
Zusammenschluß der Bezirksämter Sankt Ingbert und Zweibrüken (teilweise)7 zum Bezirksamt Sankt ingbert.
24. 7. 1920
Errichtung eines Saarlandjägerkorps8.
Die französische Gendarmerie ist zuständig für Vergehen gegen im Saargebiet stationoerte französische Militärpersonen.
25. 7. 1920
Die früher preußischen Kreistage, die Stadtverordnetenversammlung von Saarbrücken und die früher bayrischen Bezirkstage sind befugt, als gewählte Volksvertreter die Regierungskommission bei ihren Entscheidungen zu beraten.
28. 7. 1920
Festlegung des Wappens des Saargebietes.
Die Farben des Saargebietes sind Blau, Silber und Shwarz.
Die Fahne des Saargebites führt die Farben Blau, Weiß und Schwarz in horizontaler Richtung von oben nach unten.
2. 8. 1920
Umbenennung des staatlichen Hochbauamtes in Hochbauamt für Staatsbauten.
7. 8. 1920
Bildung von Verwaltungsgerichten9.
Das Kennzeichen für Kraftfahrzeuge lautet: Saar.
14. 8. 1920
Veröffentlichung der Verordnung über das Beamtenstatut vom 29. 7. 192010.
15. 8. 1920
Umbenennung der Gewerbeinspektion in Gewerbeaufsichtsamt.
30. 10. 1920
Umbenennung der Staatssteuerämter und Rentämter in Finanzämter.
1. 11. 1920
Umbenennung des Hauptzollamtes Saarbrücken in Hauptsteueramt.
15. 11. 1921
Einführung der Verordnung betreffend das Statuts der Landräte, Regierungsassessoren und Bezirksamtmänner des Saargebietes11.
24. 11. 1920
Festlegung der Bezirke der Finanzämter Merzig, Neunkirchen, Ottweiler, Saarbrücken, Saarbrücken-Land, Saarluois, Sulzbach und Völklingen.
Bildung des Staatlichen Wasser- und Melorationsbauamtes in Saarrücken.
1. 1. 1921
Bildung des Straßenbauamtes Saarbrücken.
15. 1. 1921
Errichtung des Obersten Gerichtshofes in Saarlouis.
27. 4. 1921
Errichtung des Finanzamtes Sankt Wendel.
14. 10. 1921
Errichtung des Finanzamtes Dillingen.
28. 10. 1921
Verlegung des Finanzamtes Ottweiler nach Neunkirchen.
2. 11. 192112
Errichtung des Oberverwaltungsgerichts Saarbrücken.
14. 11. 1921?
Einrichtung des Landesversicherungsamtes für das Saargebiet.
26. 11. 1921
Errichtung der Katasterinspektion des Saargebietes in Saarbrücken.
13. 1. 1935
Plebiszit13 im Saargebiet;
Ergebnis für das gesamte Gebiet:
18. 2. 1935, 0.00 Uhr
Einbeziehung des Saargebietes in das deutsche Zollgebiet;
Einführung der Reichsmark neben dem französischen Franken.
1. 3. 1935
Das Saargebiet mit dem Stadtkreis Saarbrücken, dem Landkreis Saarbrücken, den Kreisen Merzig, Ottweiler, Saarlouis und Sankt Wendel und den Bezirksämtern Homburg und Sankt Ingbert tritt wieder unter die volle Souveränität des Deutschen Reiches (8 Kreise/Bezirksämter).
Einführung des Gesetzes über die vorläufige Verwaltung des Saarlandes vom 30. 1. 1935.
Umbenennung des Saargebietes in Saarland.
Alleinige Einführung der Reichsmark14.
Sitz des Reichskommissars für die Rückgliederung des Saarlandes ist Saarbrücken.
1. 8. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung
Einführung der preußischen Amtsordnung vom 8. 10. 1934.
15. 1. 1936
Umbenennung des Kreises Saarlouis in Saarlautern.
17. 6. 1936
Umbenennung der Behörde des Reichskommissars für die Rückgliederung des Saarlandes in Reichskommissar für das Saarland.
1. 1. 1939
Umbenennung der Kreise und Bezirksämter in Landkreise.
8. 4. 1940
Umbenennung der Behörde des Reichskommissars für das Saarland in Reichskommissar für die Saarpfalz mit dem Sitz der Verwaltung in Kaiserslautern15.
11. 3. 1941
Umbenennung der Behörde des Reichskommissars für die Saarpfalz in Reichsstatthalter in der Westmark mit dem Sitz der Verwaltung in Saarbrücken16.
1. 4. 1943
Eingliederung der Stadt Forbach und der Gemeinden Alstingen, Kleinrosseln und Spichern aus dem Landkreis Sankt Avold, CdZ-Gebiet Lothringen, in die Verwaltung des Oberbürgermeisters in Saarbrücken.
1. 10. 1943
Bezeichnung der Stadt Forbach und der Gemeinden Alstingen, Kleinrosseln und Spichern, CdZ-Gebiet Lothringen, als Verwaltungsbezirk Forbach.
1. 1. 1945
Das Saarland17 umfaßt den Stadtkreis Saarbrücken und die Landkreise Homburg, Merzig, Ottweiler, Saarbrücken, Saarlautern, Sankt Ingbert und Sankt Wendel (8 Kreise).
Der Sitz des Reichsstatthalters in der Westmark ist Saarbrücken.
Der Verwaltungsbezirk Forbach im CdZ-Gebiet Lothringen, wird mitverwaltet vom Oberbürgermeister in Saarbrücken (3 Gemeinden).
Päsident der Regierungskommission des Saargebietes (Saargebiet): | ||||
- | 26. | 2. | 1920: | Staatsrat Victor Rault, Franzose, |
- | 18. | 3. | 1926: | George Washington Stephens, Kanadier, |
- | 8. | 6. | 1927: | Sir Ernest Wilton, Brite, |
- | 1. | 4. | 1932: | Geoffrey Knox, Brite. |
Reichskommissar für die Rückgliederung des Saarlandes (Saarland): | ||||
- | 1. | 3. | 1935: | Gauleiter der NSDAP Josef Bürckel aus Speyer?. |
Reichskommissar für das Saarland (Saarland): | ||||
- | 17. | 6. | 1936: | Gauleiter der NSDAP Josef Bürckel in Saarbrücken. |
Reichskommissar für die Saarpfalz (Saarland): | ||||
- | 8. | 4. | 1940: | Gauleiter der NSDAP Josef Bürckel in Neustadt an der Weinstraße. |
Reichsstatthalter in der Westmark (Saarland): | ||||
- | 11. | 3. | 1941: | Gauleiter der NSDAP Josef Bürckel in Saarbrücken18, |
- | 29. | 9. | 1944: | stellvertretender Gauleiter der NSDAP Willi Stöhr in Saarbrücken, bisher Dienstleister in der Parteikanzlei in München (kommissarisch), |
- | 29. | 9. | 1944: | Gauleiter der NSDAP Willi Stöhr in Saarbrücken (endgültig)9. |
Regierungspräsident20 (Saarland) | ||||
- | 1. | 3. | 1935: | Ministerpräsident Dr. iur. Philipp Jung aus Darmstadt21, |
- | 1. | 5. | 1941: | Regierungspräsident Karl Barth aus Wien22. |
Höherer SS- und Polizeiführer Westmark (Saarland, Land Bayern (teilweise) und CdZ-Gebiet Lothringen): |
||||
- | 19. | 7. | 1940: | SS-Gruppenführer Theodor Berkelmann aus Düsseldorf23. |
Fußnoten: | |
1 | Nach Teil II, Abschnitt IV des Versailler Vertrages vom 28. 6. 1919 wird dass Saarbecken durch den Völkerbund als Treuhänder verwaltet, verbleibt aber unter der eingeschränkten Souveränität des Deutschen Reiches. Nach Ablauf von 15 Jahren soll die Bevölkerung zu einer Äußerung darüber berufen werden, unter welche Souveränität sie zu treten wünscht. |
2 | Hauptteil. |
3 | Hauptteil. |
4 | Ohne die Gemeinden Bechhofen, Bliesdalheim, Böckweiler, Brenschelbach, Bubenhausen, Großbundenbach, Käshofen, Kirrberg, Kleinbundenbach, Krähenberg, Lambsborn, Langwieden, Martinshöhe, Mörsbach, Rosenkopf und Wiesbach. |
5 | Gemeinden Altheim, Einöd-Ingweiler, Ixheim, Medelsheim, Mimbach, Neualtheim, Niederauerbach, Niedergailbach, Peppenkum, Seyweiler, Utweiler und Walsheim (Blies). |
6 | Vom Völkerbund eingesetzt, verwaltet sie das Gebiet des Saarbeckens. Sie übernimmt in vollem Umfang die bisherigen Funktiornen des Deutschen Reiches, Preußens und Bayerns. |
7 | Gemeinden Altheim, Einöd-Ingweiler, Ixheim, Medelsheim, Mimbach, Neualtheim, Niederauerbach, Niedergailbach, Peppenkum, Seyweiler, Utweiler und Walsheim (Blies). |
8 | Es dient der Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Saargebiet und ist in stehende Landjägerabteilungen und eine – noch aufzustellende – bewegliche Landjägerabteilung gegliedert. An der Spitze des Saarlandjägerkorps steht ein Saarlandjägerrat. Er ist der Regierungskommission verantwortlich. |
9 | Verwaltungsausschuß in Saarbrücken und als oberste Instanz in Verwaltungsstreitsachen das Oberverwaltungsgericht in Saarbrücken. |
10 | Danach ist unter anderem die Amtssprache Deutsch. |
11 | Diese werden vom Präsidenten der Regierungskommission ernannt und unterstehen ihm direkt. Die Bezirksamtsvorstände führen künftig ebenfalls den Titel Landrat. |
12 | Tag der Veröffentlichung Die Entscheidung datiert vom 18. 4. 1921. |
13 | Die Fragen lauteten: - Beibehaltung der gegenwärtigen Rechtsordnung/Status quo, - Vereinigung mit Frankreich, - Vereinigung mit Deutschland. |
14 | Kurs: 1 französischer Franken = 0,1645 Reichsmark. |
15 | Unter Zusammenlegung mit der Behörde der bayerischen Regierung der Pfalz. |
16 | Unter Zusammenlegung auch mit der Behörde des Chefs der Zivilverwaltung in Lothringen. |
17 | 1939: 842.454 Einwohner. |
18 | 28. 9. 1944 gestorben. |
20 | Als allgemeiner Vertreter des Reichskommissars/Reichsstatthalters in der staatlichen Verwaltung. |
21 | 14. 12. 1940 als Bürgermeister nach Wien. |
22 | Bis 4. 1945. |
23 | 10. 4. 1941: Generalleutnant der Polizei; 10. 12. 1941 zum Höheren SS- und Polizeiführer Rhein in Wiesbaden ernannt. |
Zurück zu: | Saarland | Leitseite | |
Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 3. 4. 2022.