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Rheinisch-Bergischer Kreis

8. 7. 1815
Veröffentlichung der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. 4. 1815.
Danach sollen in der preußischen Provinz Großherzogtum Niederrhein die folgenden Regierungsbezirke eingerichtet bzw. neu abgegrenzt werden:

8. 7. 1815
Veröffentlichung der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. 4. 1815.
Danach sollen in der preußischen Provinz Großherzogtum Niederrhein die folgenden Regierungsbezirke eingerichtet bzw. neu abgegrenzt werden:

22. 4./1. 5. 1816
Bildung des neuen Kreises Mülheim a. Rhein in der preußischen Provinz Großherzogtum Niederrhein, Regierungsbezirk Coblenz, aus den Bürgermeistereien:

Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Mülheim a. Rhein.
Bildung des neuen Kreises Wipperfürth in der preußischen Provinz Großherzogtum Niederrhein, Regierungsbezirk Coblenz, aus den Bürgermeistereien:

Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Wipperfürth.

5. 9. 1822
Zusammenschluß der Provinzen Jülich-Cleve-Berg und Großherzogtum Niederrhein zum neuen Oberpräsidialbezirk Die Rheinprovinzen.

1827
Einführung der Kreisordnung für die Rheinprovinzen und Westphalen vom 13. 7. 1827.

?. 5. 1830
Umbenennung des Oberpräsidialbezirks Die Rheinprovinzen in Rheinprovinz.

?
Einführung der Gemeinde-Ordnung für die Rheinprovinz vom 23. 7. 1845.

1. 7. 1867
Der Kreis Mülheim a. Rhein in der preußischen Rheinprovinz, Regierungsbezirk Cöln, tritt zum Norddeutschen Bund.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Mülheim a. Rhein.
Der Kreis Wipperfürth in der preußischen Rheinprovinz, Regierungsbezirk Cöln, tritt zum Norddeutschen Bund.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Wipperfürth.
Es gelten:

1. 4. 1888
Einführung der Kreisordnung für die Rheinprovinz vom 30. 5. 1887.

1. 5. 1901
Bildung des neuen Stadtkreises Mülheim a. Rhein aus der Stadtgemeinde Mülheim a. Rhein, bisher Kreis Mülheim a. Rhein;
Umbenennung des Kreises Mülheim a. Rhein in Landkreis Mülheim a. Rhein.

6. 10. 1910
Verbindliche Festlegung der Schreibweise von Ortsnamen mit mehreren Namensbestandteilen4.

26. 11. 1911
Eingliederung der Landgemeinde Halver (teilweise)5 aus dem Kreis Altena in die Landgemeinde Klüppelberg im Kreis Wipperfürth;
Eingliederung der Landgemeinde Klüppelberg (teilweise)6 aus dem Kreis Wipperfürth in die Landgemeinde Halver im Kreis Altena.

1. 4. 1914
Eingliederung der Stadtgemeinde und des Stadtkreises Mülheim a. Rhein und der Landgemeinde Merheim aus dem Landkreis Mülheim a. Rhein in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Cöln;
Umbenennung des Kreises Mülheim a. Rhein in Landkreis Mülheim a. Rhein.

10. 4. 1920
Umbenennung des Regierungsbezirks Cöln in Köln.

1. 10. 1932
Zusammenschluß der Landkreise Mülheim a. Rhein und Wipperfürth zum neuen Rheinisch-Bergischen Kreis7mit dem Sitz der Verwaltung in Köln-Mülheim;
Grenzberichtigung zwischen der Landgemeinde Drabenderhöhe, Oberbergischer Kreis, der Landgemeinde Much, Siegkreis, und der Landgemeinde Engelskirchen, Rheinisch-Bergischer Kreis.

1. 9. 1933
Verlegung des Kreissitzes von Köln-Mühlheim nach Bergisch Gladbach.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933;
Umbenennung der Stadtgemeinden in Städte.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Rheinisch-Bergische Kreis8in der preußischen Rheinprovinz, Regierungsbezirk Köln, umfaßt 15 Gemeinden.
Sitzder Verwaltung ist die Stadt Bergisch Gladbach.





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Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 25. 4. 2007.