Zurück zu:
| Städte und Ämter (Bürgermeistereien) | Malmedy | Rheinprovinz | Leitseite |

 

Amt Sankt Vith

1. 5. 1816
Die Bürgermeisterei Crombach im Kreis Sankt Vith wird verwaltet vom Bürgermeister in Crombach.
Die Bürgermeisterei Lommersweiler im Kreis Sankt Vith wird verwaltet vom Bürgermeister in Lommersweiler.
Die Bürgermeisterei Schönberg im Kreis Sankt Vith wird verwaltet vom Bürgermeister in Schönberg.
Die Bürgermeisterei Sankt Vith im Kreis Sankt Vith wird verwaltet vom Bürgermeister in Sankt Vith.

1. 2. 1821
Eingliederung der Bürgermeistereien Crombach und Schömberg in den Kreis Malmey.

1827
Einführung der Kreisordnung für die Rheinprovinzen und Westphalen vom 13. 7. 1827.

1845?
Einführung der Gemeinde-Ordnung für die Rheinprovinz vom 23. 7. 1845.

?. ?. 1850
Veröffentlichung der Gemeindeordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.

19. 6. 1852
Sistierung der Einführung der Gemeindeordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.

?. ?. 1853
Aufhebung der Gemeinde-Ordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.

4. 9. 1856
Verleihung der Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. 5. 1856 an die Gemeinde Sankt Vith.

?. ?. 1856
Einführung des Gesetzes betreffend die Gemeindeverfassung in der Rheinprovinz vom 15. 5. 1856.


1. 1. 1874
Der Ortspolizeibezirk Sankt Vith umfaßt die Stadtgemeinde Sankt Vith (1 Gemeinde).
Die Bürgermeisterei Crombach umfaßt die Landgemeinde Crombach (1 Gemeinde).
Sie wird verwaltet vom Bürgermeister in Crombach.
Die Bürgermeisterei Lommersweiler umfaßt die Landgemeinde Krombach (1 Gemeinde).
Sie wird verwaltet vom Bürgermeister in Lommersweiler.
Die Bürgermeisterei Schönberg umfaßt die Landgemeinde Schönberg (1 Gemeinde).
Sie wird verwaltet vom Bürgermeister in Schönberg.
Es gelten

1. 4. 1888
Einführung der Kreisordnung für die Rheinprovinz vom 30. 5. 1887;
Umbenennung der Bürgermeistereien in Lanbürgermeistereien.

9. 1. 1920
Der Ortspolizeibezirk Sankt Vith umfaßt die Stadtgemeinde Sankt Vith (1 Gemeinde).
Die Landbürgermeisterei Crombach umfaßt die Landgemeinde Crombach (1 Gemeinde).
Sie wird verwaltet vom Bürgermeister in Crombach.
Die Landbürgermeisterei Lommersweiler umfaßt die Landgemeinde Lommersweiler (1 Gemeinde).
Sie wird verwaltet vom Bürgermeister in Lommertsweiler.
Die Landbürgermeisterei Schönberg umfaßt die Landgemeinde Schönberg (1 Gemeinde).
Sie wird verwaltet vom Bürgermeister in Schönberg.

10. 1. 1920
Abtretung der Stadtgemeinde Sankt Vith und der Landbürgermeistereien Crombach, Lommersweiler und Schönberg an Belgien.


18. 5. 1940
Die bisher belgische Stadt Sankt Vith und die Gemeinden Krombach, Lommersweiler und Schönberg treten zum Deutschen Reich.

1. 9. 1940
Einführung der

1. 11. 1940
Bildung des Amtes Sankt Vith aus der Stadt Sankt Vith und den Gemeinden Krombach, Lommersweiler und Schönberg.
Es wird zunächst verwaltet vom Amtsbürgermeister in Sankt Vith.

1. 9. 1944
Das Amt Sankt Vith umfaßt die Stadt Sankt Vith1 und die Gemeinden Krombach, Lommersweiler und Schönberg (4 Gemeinden).
Es wird zuletzt verwaltet vom Amtsbürgermeister in Sankt Vith.



Zurück zu:
| Städte und Ämter (Bürgermeistereien) | Malmedy | Rheinprovinz | Leitseite |

Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 28. 4. 2013.