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1. 5. 1941
Bildung des Reichsverwaltungsgerichts in Berlin.
In ihm werden vereinigt
Sein Bezirk umfaßt das Reichsgebiet im Rahmen der bis zur Gründung des Reichsverwaltungsgerichts bestehenden Kompetenzen der bisherigen obersten Verwaltungsgerichte.
Sitz des Reichsverwaltungsgericht ist vorläufig Berlin1,.
1. 1. 1945
Der Bezirk des Reichsverwaltungsgericht umfaßt das Reichsgebiet im Rahmen der bis zur Gründung des Reichsverwaltungsgerichts bestehenden Kompetenzen der bisherigen obersten Verwaltungsgerichte.
Sitz des Reichsverwaltungsgerichts ist vorläufig Berlin.
Reichsverwaltungsgerichtspräsident (Reichsverwaltungsgericht): | ||||
- | 1. | 5. | 1941: | Ministerialdirektor Walter Sommer vom Stabe des Stellvertreters des Führers aus Berlin, |
- | 7. | 1. | 1943: | Unterstaatssekretär Franz Hueber vom Reichsjustizministerium in Berlin1.2. |
Fußnoten: | |
1 | Die geplante Verlegung nach Wien ist bis Kriegsende nicht mehr zustande gekommen |
2 | Zuletzt im Wehrdienst in Frankreich; bis 1945. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 11. 3. 2011.