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vom 29. Juni 1941
(1) In den neubesetzten Ostgebieten ordnet der Reichsmarschall Hermann Göring als Beauftragter für den Vierjahresplan im Rahmen der ihm als solchem zustehenden Befugnisse alle Maßnahmen an, die zur höchstmöglichen Ausnutzung der vorgefundenen Vorräte und Wirtschaftskapazitäten und zum Ausbau der Wirtschaftskräfte zu Gunsten der deutschen Kriegswirtschaft erforderlich sind.
(2) Hierzu kann er auch den Dienststellen der Wehrmacht in den besetzten Ostgebieten unmittelbare Weisungen erteilen.
(3) Dieser Erlaß tritt mit dem heutigen Tage in Kraft. Er ist erst auf besondere Anordnung zu veröffentlichen.
Führer-Hauptquartier, den 29. Juni 1941
DerFührer
gez. Adolf Hitler
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Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 17. 2. 2002.