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vom 22. Juli 1941
Der Führer und Oberste Befehlsahber
Führerhauptquartier,
der
Wehrmacht
den 22. 7. 1941
I.
Am 1. August mittags 12 Uhr scheiden fogende Gebiete aus dem Operationsgebiet des Heeres aus:
1) Das Gebiet um Wilna, begrenzt im Osten und Südosten durch die ehemalige litauische Staatsgrenze.
2) Der Raum um Bialystok, begrenzt durch den Njemen, von der Südostspitze Ostpreußens bis Mosty (ausschl. Grodno), Wolkowysk einschl., Pruczany einschl.
3) Das Gebiet von Lemberg, begrenzt im Nordosten durch die alte Landesgrenze Galiziens, im Osten durch den Zbrucz bis zur Einmündung in den Dnjestr, im Südosten durch die frühere Grenze zu Rumänien.
II.
Die Zivilverwaltung des Wilna-Gebietes übernimmt mit diesem Zeitpunkt unter dem Reichsminister für die besetzten Ostgebiete der Reichskommissar für das Ostland.
Die Zivilverwltung um Bialystok übernimmt der Oberpräsident der Provinz Ostpreußen.
Die Zivilverwaltung in dem früher zu Polen gehörenden Gebiet Galiziens übernimmt der Generalgouverneur.
III.
Die Ausübung der militärischen Hoheitsrechte, sowie die einem Wehrmachtsbefehlshaber in den neu besetzten Ostgebieten nach meinem Erlaß vom 25. 6. 41 zustehenden Befugnisse übernimmt
im Wilna-Gebiet der zuständige Wehrmachtsbefehlshaber,
im Raum um Bialystok der Befehlshaber im Wehrkreis I,
im Gebiet von Lemberg der Militärbefehlshaber im Generalgouvernement.
gez. Adolf Hitler
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 26. 10. 2011.