Zurück zu:
| Recht Leitseite |

 

Erlaß des Führers über die Abgrenzung des Bezirks Bialystok

vom 18. August 1941

Nach der Vorschrift unter II meines "Ersten Erlasses über die Einführung der Zivilverwaltung in den neu besetzten Ostgebieten vom 17. Juli 1941" ordne ich an:

I

Das Gebiet von Grodno nebst nördlich und südöstlich anschließendem Raum bis zu der aus der anliegenden Planzeichnung ersichtlichen Grenze scheidet aus dem Reichskommisariat Ostland aus und wird dem Bezirk Bialystok zugelegt.

 

II

Der genaue Verlauf der neuen Ostgrenze des Bezirks Bialystok wird vom Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Reichsminister für die besetzten Ostgebiete festgesetzt.

III

Die Durchführungsbestimmungen zu diesem Erlaß trfft der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Reichsminister für die besetzten Ostgebiete.


Zurück zu:
| Recht | Leitseite |

Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 26. 10. 2011.