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Provinz Pommern

8. 7. 1815
Veröffentlichung der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. 4. 1815:
Danach sollen in der preußischen Provinz Pommern die folgenden Regierungsbezirke eingerichtet bzw. neu abgegrenzt werden:

1. 1. 1818
Neugliederung der Provinz Pommern in die Regierungsbezirke Cöslin, Stettin und Stralsund.

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Umbenennung des Regierungsbezirks Cöslin in Köslin.

1. 10. 1932
Eingliederung des Regierungsbezirks Stralsund in den Regierungsbezirk Stettin.

1. 10. 1938
Eingliederung des Regierungsbezirks Schneidemühl aus der preußischen Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen in die preußische Provinz Pommen.
Umbenennung des Regierungsbezirks Schneidemühl in Grenzmark Posen-Westpreußen.
Eingliederung:

Auflösung der preußischen Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen.

1. 1. 1945
Die preußische Provinz Pommen3 umfaßt umfaßt die Regierungsbezirke Grenzmark Posen-Westpreußen, Köslin und Stettin (3 Regierungsbezirke mit 39 Kreisen).
Sitz der Verwaltung ist Stettin.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 15. 10. 2008.