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Amtsbezirk Bansin

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

?. ?. 1874
Bildung des Amtsbezirks Bansin? Nr. ? aus ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

?. ?. 1901
Bildung der Landgemeinde Seebad Bansin aus der Landgemeinde Bansin (teilweise).

16. 10. 1908
Eingliederung von Dorfauen in die Landgemeinden Alt Sallenthin, Bansin, Loddin und Sellin.

?
Bildung des neuen Amtsbezirks Ückeritz aus ?, bisher Amtsbezirk Bansin.

?
Eingliederung der Landgemeinden Loddin und Ückeritz in den neuen Amtsbezirk Zinnowitz.

?
Umbenennung der Landgemeinde Alt Sallenthin in Sallenthin.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Bansin umfaßt die Gemeinden Bansin, Seebad Bansin, Sellin und Sellenthin (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.


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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 1. 4. 2009.