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24. 6. 1854
Bildung des Gutsbezirks Denzin aus den Ortschaften Alt Damerow (teilweise)1 und Dumröse (teilweise)2.
4. 7. 1860
Eingliederung der Landgemeinde Dumröse (teilweise)3 in den Gutsbezirk Dumröse;
Zusammenschluß des Gutsbezirks Dumröse (Rest)4 und des Gutes Denzin zum Gutsbezirk Denzin.
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
28. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Bornzin Nr. 52 aus den Landgemeinden Bornzin und Labüssow und den Gutsbezirken Bornzin, Denzin, Dumröse und Labüssow (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Bornzin.
30. 5. 1878
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Bornzin Nr. 52 mit den Landgemeinden Bornzin und Labüssow und den Gutsbezirken Bornzin, Denzin, Dumröse und Labüssow (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19195.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19276.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
Zusammenschluß der Gutsbezirke Denzin und Dumröse zur Landgemeinde Dumröse.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Bornzin umfaßt die Gemeinden Bornzin, Dumröse und Labüssow (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Bornzin?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Bornzin): | ||||
- | 28. | 2. | 1874: | Rittergutsbesitzer von Zitzewitz in Bornzin für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1888: | Rittergutsbesitzer von Zitzewitz in Dumröse für 6 Jahre, |
- | 13. | 3. | 1894: | Rittergutsbesitzer von Zitzewitz in Dumröse für weitere 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1931: | Rittergutsbesitzer Peter von Zitzewitz in Dumröse, |
- | 3. | 11. | 1933: | Brennereiverwalter Adalbert Schliep in Bornzin7. |
Fußnoten: | |
1 | Dem Gutsbsitzer Denzin gehörige Besitzung in der Feldmark Alt Damerow. |
2 | Dem Gutsbsitzer Denzin gehörige Besitzung in der Feldmark Dumröse. |
3 | Die Grundstücke, die sich im Besitze der Gutsherrschaft Dumröse befinden. |
4 | Die Grundstücke, die vom Besitzer des Rittergutes Denzin oder von den in Dumröse vorhandenen Büdnern besessen werden, einschließlich des Chaussee-Einnehmer-Etablissements. |
5 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
6 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
7 | BIs 3. 1945?. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 10. 8. 2024.