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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
28. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Bansekow Nr. 24 aus den Landgemeinden Alt Gutzmerow, Bandsechow, Dresow, Liepen und Neu Gutzmerow und den Gutsbezirken Alt Gutzmerow, Bandsechow, Dresow, Liepen und Neu Gutzmerow (10 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Bansekow.
30. 5. 1878
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Bansekow Nr. 24 mit den Landgemeinden Alt Gutzmerow, Bandsechow, Dresow, Liepen und Neu Gutzmerow und den Gutsbezirken Alt Gutzmerow, Bandsechow, Dresow, Liepen und Neu Gutzmerow (10 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
8. 11. 1914
Bestätigung der Namen Bandechow1.
12. 7. 1909
Eingliederung des Gutsbezirks Neu Gutzmerow in die Landgemeinde Neu Gutzmerow.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19192.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 10. 1939
Eingliederung der Gemeinden
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Bandsechow umfaßt die Gemeinden Alt Gutzmerow, Bandsechow, Dresow, Liepen und Neu Gutzmerow (5 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Bandsechow?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Bansekow/Bandsechow): | ||||
- | 28. | 2. | 1874: | Rittergutsbesitzer von Massow in Bansekow für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | 2. | 1894: | Hauptmann von Massow in Bansekow, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1931: | Rittergutsbesitzer Ewald von Massow in Bandsechow, |
- | 9. | 11. | 1933: | Landwirt Walter Lemke in Bandsechow8. |
Fußnoten: | |
1 | Bisher auch: Bandsekow, Bandsechow. |
2 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
3 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
4 | 2,4844 ha. |
5 | 0,0181 ha. |
6 | 2,1979 ha. |
7 | Bis 3. 1945?. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 21. 8. 2024.