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Amtsbezirk Warsow

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

?. ?. 1874
Bildung des Amtsbezirks Warsow? Nr. ? aus ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

1. 4. 1911
Eingliederung der Landgmeinde Kreckow (teilweise) und des Gutsbezirks Eckerberg in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Stettin.

?
Zusammenschluß der Landgemeinde Neu Buchholz und des Gutsbezirks Alt Buchholz zur Landgemeinde Buchholz;
Eingliederung der Landgemeinde Frauendorf aus dem Amtsbezirk Stolzenhagen in den Amtsbezirk Warsow.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

14. 10. 1939
Der Amtsbezirk Warsow umfaßt die Gemeinden Buchholz, Frauendorf, Kreckow, Warsow und Wussow (5 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

15. 10. 1939
Eingliederung des Amtsbezirks Warsow? in die Stadt und den Stadtkreis Stettin.


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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 24. 3. 2009.