Zurück zu:
| Städte und Amtsbezirke | Stettin/Randow | Pommern | Leitseite |

 

Amtsbezirk Neuenkirchen

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

?. ?. 1874
Bildung des Amtsbezirks Neuenkirchen? Nr. ? aus ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

31. 8. 1910
Eingliederung des Gutsbezirkes Köstin (teilweise)1 in den Gutsbezirk Dammscher See im Amtsbezirk Dammscher See.

?
Eingliederung der Gutsbezirke

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

14. 10. 1939
Der Amtsbezirk Neuenkirchen umfaßt die Gemeinden Boblin, Köstin, Lienken, Neuenkirchen und Wamlitz (5 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

15. 10. 1939
Eingliederung des Amtsbezirks Neuenkirchen in den Landkreis Ueckermünde.



Zurück zu:
| Städte und Amtsbezirke | Stettin/Randow | Pommern | Leitseite |

Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 24. 3. 2009.