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Landkreis Randow

8. 7. 1815
Veröffentlichung der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. 4. 1815.
Danach sollen in der preußischen Provinz Pommern die folgenden Regierungsbezirke eingerichtet bzw. neu abgegrenzt werden:

?. ?. 181?
Neugliederung der Regierungsbezirke in der Provinz Pommern:
Der Kreis Randow gehört weiterhin zum Regierungsbezirk Stettin. Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Stettin.

?. ?. 1825
Einführung der Kreisordnung des Herzogtums Pommern und Fürstentums Rügen vom 17. 8. 1825.

26. 9. 1826
Eingliederung der Städte Alt-Damm und Stettin, bisher Stadtkreis Stettin, in den Kreis Randow.

?. ?. 185?
Einführung der Gemeinde-Ordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.

?. ?. 185?
Einführung die Städte-Ordnung für sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. 5. 1853.

19. 6. 1852
Sistierung der Einführung der Gemeindeordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.

?. ?. 1853
Aufhebung der Gemeinde-Ordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.

?. ?. 1853
Einführung der Städte-Ordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. 5. 1853.

?. ?. 1856
Einführung

16. 3. 1857
Bildung des Stadtkreises Stettin aus der Stadtgemeinde Stettin, bisher Kreis Randow.


1. 7. 1867
Der Kreis Randow in der preußischen Provinz Pommern, Regierungsbezirk Stettin, tritt zum Norddeutschen Bund.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Stettin.

1. 1. 1871
Erweiterung und Umbenennung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich.

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.

1. 7. 1874
Eingliederung der ? aus dem Kreis Randow? in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Stettin.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

14. 10. 1896
Eingliederung des Gutsbezirks Zabelsdorf (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Züllichow, Kreis Randow, in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Stettin.

1. 4. 1900
Eingliederung der Stadtgemeinde Grabow und der Landgemeinden Bredow und Nemitz aus dem Kreis Randow in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Stettin.

23. 3. 1908
Eingliederung des Gutsbezirks Wolfshorst (teilweise)3 aus dem Kreis Randow in den Kreis Naugard.

6. 10. 1910
Verbindliche Festlegung der Schreibweise von Ortsnamen mit mehreren Namensbestandteilen4.

1. 4. 1911
Eingliederung der Landgemeinde Kreckow (teilweise) und der Gutsbezirke Eckerberg, Schwarzow und Zabelsdorf aus dem Kreis Randow in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Stettin.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933;
Umbenennung der Stadtgemeinden in Städte.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1939
Umbenennung des Kreises Randow in Landkreis Randow.

14. 10. 1939
Der Landkreis Randow umfaßt 117 Gemeinden/Gutsbezirke.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Stettin.

15. 10. 1939
Eingliederung

Auflösung des Landkreises Randow.



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Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 22. 5. 2009.