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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom
Es gelten:
?. ?. 1874
Bildung des Amtsbezirks Hohenreinkendorf? Nr. ? aus ? (? Gemeinden/
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
?
Eingliederung der Gutsbezirke
Umwandlung des Gutsbezirks Damitzow in eine Landgemeinde gleichen Namens.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
19. 6. 1935
Umbenennung der Gemeinde Radekow in Tantow.
14. 10. 1939
Der Amtsbezirk Hohenreinkendorf? umfaßt die Gemeinden Damitzow, Hohenreinkendorf und Tantow (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Hohenreinkendorf): | ||||
- | . | . | 1874: | ?, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1939: | ?. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 24. 3. 2009.