Zurück zu:
| Stargard i. Pom./Saatzig | Pommern | Leitseite |

 

Landkreis Saatzig

8. 7. 1815
Veröffentlichung der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. 4. 1815.
Danach sollen in der preußischen Provinz Pommern die folgenden Regierungsbezirke eingerichtet bzw. neu abgegrenzt werden:

?. ?. 181?
Neugliederung der Regierungsbezirke in der Provinz Pommern:
Der Kreis Saatzig gehört weiterhin zum Regierungsbezirk Stettin.

?. ?. 1825
Einführung der Kreisordnung des Herzogtums Pommern und Fürstentums Rügen vom 17. 8. 1825.

1. 7. 1867
Der Kreis Saatzig in der preußischen Provinz Pommern, Regierungsbezirk Stettin, tritt zum Norddeutschen Bund.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Stargard i. Pomm.
Es gelten:

1. 1. 1871
Erweiterung und Umbenennung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich.

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

1. 4. 1901
Bildung des Stadtkreises Stargard i. Pomm. aus der Stadtgemeinde Stargard i. Pomm., bisher Kreis Saatzig.

16. 3. 1909
Eingliederung des Gutsbezirks Conraden (teilweise)2 aus dem Kreis Arnswalde in den Kreis Saatzig;
Eingliederung des Gutsbezirks Ziegenhagen (teilweise)3 aus dem Kreis Saatzig in den Kreis Arnswalde.

6. 10. 1910
Verbindliche Festlegung der Schreibweise von Ortsnamen mit mehreren Namensbestandteilen4.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933;
Umbenennung der Stadtgemeinden in Städte.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1939
Umbenennung des Kreises Saatzig in Landkreis Saatzig.

1. 1. 1945
Der Landkreis Saatzig6 in der preußischen Provinz Pommern, Regierungsbezirk Stettin, umfaßt 96 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Stadtgemeinde Stargard i. Pom.





Zurück zu:
| Stargard i. Pom./Saatzig | Pommern | Leitseite |

Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 5. 2005.