Zurück zu:
| Städte und Polizeidistrikte | Schneidemühl/Netzekreis | Pommern | Leitseite |

 

Polizeidistrikt Groß Drensen

2. 8. 1919
Der Ortspolizeibezirk Filehne im Kreis Filehne umfaßt die Stadtgemeinde Filehne (1 Gemeinde).
Es gilt die Städte-Ordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. 5. 1853.
Der Polizeidistrikt Filehne I im Kreis Filehne umfaßt ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird verwaltet vom Distriktskommissar in Filehne.
Vorläufige gemeinsame Verwaltung der nicht polnisch besetzten Teile der Kreise Czarnikau, Filehne und Kolmar i. Posen.

15. 12. 1919
Vorläufiger Zusammenschluß der nicht polnisch besetzten Teile der Kreise Czarnikau, Filehne und Kolmar i. Posen zum Netzekreis.

2. 8. 1919
Verlegung des Polizeidistriktamtes Filehne I nach Selchow.

10. 1. 1920
Abtretung der Stadtgemeinde Filehne (teilweise)1 an die Polnische Republik.
Abtretung des Polizeidistrikts Filehne I (teilweise)2 an Polen.

1. 4. 1920
Umbenennung des Polizeidistriktes Filehne I in Groß Drensen;
Verlegung des Polizeidistriktamtes von Selchow nach Groß Drensen;
Eingliederung der Landgemeinden

25. 9. 1923
Eingliederung der Stadtgemeinden

29. 10. 1924
Bildung der Landgemeinde Minettenruh aus der Kolonie Minettenruh.

20. 3. 1925
Umwandlung der Stadtgemeinde Filehne (Rest) in die Landgemeinde Deutsch Filehne im Polizeidistrikt Groß Drensen.

13. 1. 1926
Eingliederung der Stadtgemeinde Filehne (teilweise)5 in die Landgemeinde Follstein im Polizeidistrikt Schönlanke II.

3. 5. 1926
Eingliederung des Gutsbezirks Filehne, Schloß (teilweise)6 aus dem Polizeidistrikt Schloß Filehne in die Landgemeinde Deutsch Filehne.

?
Bildung des Polizeidistrikts Schloß Filehne aus dem Gutsbezirk Filehne Schloß, Forst.

13. 12. 1926?
Eingliederung des Gutsbezirks Filehne, Schloß (teilweise)7 aus dem Polizeidistrikt Schloß Filehne in die Landgemeinde Deutsch Filehne im Polizeidistrikt Groß Drensen.

23. 4. 1927
Eingliederung der Stadtgemeinden

16. 9. 1928
Eingliederung der Landgemeinde Ludwigsdorf (teilweise)10 in die Landgemeinde Deutsch Filehne.

30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1937
Eingliederung der Gemeinde Stieglitz (teilweise)11 aus dem Polizeidistrikt Schönlanke I in die Gemeinde Ivenbusch.

1. 11. 1937
Umbenennung der Gemeinde Deutsch Filehne in Filehne.

1. 10. 1938
Eingliederung der Gemeinden

1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinden

1. 4. 1940
Eingliederung der Gemeinden

1. 1. 1945
Der Polizeidistrikt Groß Drensen umfaßt die Gemeinden Ascherbude, Corda, Eichberg, Filehne, Gornitz, Groß Drensen, Groß Kotten, Hansfelde, Ivenbusch, Klein Drensen, Kottenhammer, Ludwigsdorf, Minettenruh und Selchow (14 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Distriktskommissar in Groß Drensen.



Zurück zu:
| Städte und Polizeidistrikte | Schneidemühl/Netzekreis | Pommern | Leitseite |

Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 25. 5. 2011.