Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Schlawe i. Pom. | Pommern | Leitseite | |
18. 7. 1859
Bildung des Gutsbezirks Neu Krakow, Forstrevier1 aus den Schutzbezirken Buckow, Damshagen, Göritz und Neuenhagen der Oberförsterei Neu Krakow (teilweise).
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
?. ?. 1874
Bildung des Amtsbezirks Neu Krakow? Nr. ? aus ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19192.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1938
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 10. 1939
Eingliederung der Gemeinde Neuwasser (teilweise)7 aus dem Amtsbezirk Büssow in die Gemeinde Damshagen.
1. 4. 1942
Eingliederung der Gemeinde Malchow (teilweise)8 aus dem Amtsbezirk Malchow in die Gemeinde Schlawin.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Neu Krakow umfaßt die Gemeinden Damshagen und Schlawin und den Gutsbezirk Neu Krakow, Forst (3 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Neu Krakow): | ||||
- | . | . | 1874: | ?, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | 12. | 1905: | Kgl. Oberförster von Rosentiel in Neu Krakow für 6 Jahre, |
- | . | 10. | 1911: | Kgl. Oberförster von Rosentiel in Neu Krakow für weitere 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | 4. | 1930: | Huth in Schlawin, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 18.700 Morgen. |
2 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
3 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
4 | 11,5000 ha. |
5 | 12,8960 ha. |
6 | 49,7528 ha. |
7 | 3,5720 ha. |
8 | 4,0010 ha. |
Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Schlawe i. Pom. | Pommern | Leitseite | |
Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 23. 7. 2011.