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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom
Es gelten:
. . 1874
Bildung des Amtsbezirks Lubben? Nr. ? aus ? (? Gemeinden/
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
15. 5. 1905
Bildung der Landgemeinden
Eingliederung des Gutsbezirks Lindenbusch (Rest) in die Landgemeinde Lindenbusch.
30. 4. 1910
Zusammenschluß der Landgemeinde Barkotzen und des Gutsbezirks Barkotzen zur Landgemeinde Barkotzen.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19196.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19277.
1. 1. 1929
Eingliederung des Gutsbezirks Krummbach, Forst in die Landgemeinde Lindenbusch;
Umwandlung des Gutsbezirks Lubben in eine Landgemeinde gleichen Namens.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
?
Eingliederung der Gemeinde Franzdorf in den Amtsbezirk Ponickel.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Lubben umfaßt die Gemeinden Barkotzen, Lindenbusch, Lubben, Neufeld und Seehof (5 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Lubben): | ||||
- | . | . | 1874: | ?, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | 6. | 1880: | Rittergutsbesitzer Freiherr von Puttkamer in Lubben für 6 Jahre, |
- | . | 6. | 1888: | Rittergutsbesitzer Freiherr von Puttkamer in Lubben für weitere 6 Jahre, |
- | . | 9. | 1892: | Rittergutsbesitzer Freiherr von Puttkamer in Lubben für weitere 6 Jahre, |
- | . | 9. | 1898: | Rittergutsbesitzer Freiherr von Puttkamer in Lubben für weitere 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | 4. | 1910: | stellvertretender Amtsvorsteher, Rittergutsbesitzer von Puttkamer in Lubben für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Insgesamt 429,5127 ha. |
2 | Köppenscher Anteil der Kolonie Antonswalde. |
3 | Kolonie Luisenhof. |
4 | Kolonie Franzdorf. |
5 | Kolonien Charlottenthal und Neufeld und der Trappsche Anteil der Kolonie Antonswalde mit insgesamt 616,6359 ha. |
6 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
7 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 12. 12. 2007 .