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Stadt Bergen auf Rügen

1613
Verleihung der Stadtrechte1 an den Ort Bergen2.

19. 9. 1815
Eingliederung3 der Stadt Bergen in den preußischen Staat.

31. 5. 1853
Einführung des Gesetzes betreffend die Verfassung der Städte in Neuvorpommern und Rügen.
Danach behalten alle Städte ihre bisherigen Verfassungen;
für jede Stadt ist ein besonderer Stadtrezeß4 festzustellen.

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Namenswechsel von Bergen zu Bergen auf Rügen.


1. 1. 1874
Der Ortspolizeibezirk Bergen auf Rügen umfaßt die Stadtgemeinde Bergen auf Rügen (1 Gemeinde). Es gilt das Gesetz betreffend die Verfassung der Städte in Neuvorpommern und Rügen vom 31. 5. 1853.

2. 6. 1894
Eingliederung der Stadtgemeinde Bergen (teilweise)5 in den Gutsbezirk Klein Kubbelkow im Amtsbezirk Bergen.

14. 4. 1923
Einführung des Gesetzes über die vorläufige Regelung der Gemeindewahlen vom 9. 4. 19231.

7. 7. 1931
Einliederung der Landgemeinde Buschvitz (teilweise)6 aus dem Amtsbezirk Bergen in die Stadtgemeinde Bergen auf Rügen.

1. 11. 1939
Eingliederung der Gemeinde Mölln-Medow (teilweise)7 aus dem Amtsbezirk Bergen in die Stadt Bergen auf Rügen.

1. 1. 1945
Der Ortspolizeibezirk Bergen auf Rügen umfaßt die Stadt Bergen auf Rügen8 (1 Gemeinde).



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 5. 9. 2009.