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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
3. 3. 1874
Bildung des Amtsbezirks Schönwalde Nr. 10 aus den Landgemeinden Neu Schönwalde, Rosenow, Saagen, Schönwalde und den Gutsbezirken Nieder Aalkist, Ober Aalkist, Saagen, Rosenow und Schönwalde (9 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Ober Aalkist.
11. 7. 1877
Eingliederung des Gutsbezirks Rienow (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Grabow in den Gutsbezirk Schönwalde.
?. ?. 188?
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks ?
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
8. 10. 1901
Eingliederung des Gutsbezirks Saagen in die Landgemeinde Saagen.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19192.
2 5 1922
Eingliederung
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19275.
?
Eingliederung der Gutsbezirke
Zusammenschluß der Gutsbezirke Nieder Aalkist und Ober Aalkist zur Landgemeinde Aalkist.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1942
Eingliederung der Gemeinden Neuschönwalde (teilweise)6 und Zülzefitz (teilweise)7 aus dem Amtsbezirk Bonin in die Gemeinde Aalkist.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Schönwalde umfaßt die Gemeinden Aalkist, Neu Schönwalde, Rosenow, Saagen und Schönwalde (5 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Neu Schönwalde.
Amsvorsteher (Amtsbezirk Schönwalde): | ||||
- | 3. | 3. | 1874: | Gutsbesitzer Klettner in Ober Aalkist für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | Bauer Priewe in Neu Shönwalde8. |
Ortsgruppenleiter der NSDAP (16. Ortsgruppe Schönwalde): | ||||
- | . | . | 1942: | Friz Kopplin in Schönwalde. |
Fußnoten: | |
1 | Grundstück des Rittergutsbesitzers Wedell-Cremzow. |
2 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt.< |
3 | 0,5540 ha. |
4 | 0,0550 ha. |
5 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
6 | 3,4211 ha. |
7 | 2,8871 ha. |
8 | Bis 1945?. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 1. 5. 2024.