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20. 4. 1861
Eingliederung der Stadtgemeinde Plathe (teilweise)1 in den Gutsbezirk Plathe.
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
3. 3. 1874
Bildung des Amtsbezirks Plathe B Nr. 2 aus den Landgemeinden Kutzar und Mackfitz und den Gutsbezirken Altenhagen, Bandekow, Neuenhagen und Plathe (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Neuenhagen.
?. ?. 188?
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks ?
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
19. 1. 1909
Eingliederung des Gutsbezirks Justin (teilweise)2 aus dem Amtsbezirk Regenwalde in den Gutsbezirk Plathe, Schloß.
18. 2. 1909
Eingliederung
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19195.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19276.
?
Eingliederung der Gutsbezirke
Bildug de Landgemeinde Kaolinenhof aus ?
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Plathe B umfaßt die Gemeinden Karolinenhof, Kutzer, Mackfitz und Neuenhagen (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Mackfitz.
Amsvorsteher (Amtsbezirk Plathe B): | ||||
- | 3. | 3. | 1874: | Rittergutsbesitzer Dumstrey in Neuenhagen für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | 6. | 11897: | Rittergutsbesitzer, Ökonomierat Hingst in Neuenhagen für 6 Jahre, |
- | . | 10. | 1899: | Rittergutsbesitzerr,R eferendar a. D. von Bismarck in Schloß Plathe fürr 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1942: | Bauer Goetsch II in Mackfitz7. |
Fußnoten: | ||
1 | Grundstück von ca. 9 Morgen Größe. | |
2 | 47,0914 ha. | |
3 | 10 Parzellen. | |
4 | 13 Parzellen. | |
5 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
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6 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
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7 | Bis 1945?. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 9. 3. 2024.