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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
?. ?. 1874
Bildung des Amtsbezirks Bahrenbusch? Nr. ? aus ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Bildung des Amtsbezirks Neuenkirchen? Nr. ? aus ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
22. 7. 1905
Umbenennung der Gutsbezirke
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
21. 8. 1923
Eingliederung der Gutsbezirke Barkenbrügge A. F.? und Neu Hertzberg in die Landgemeinde Barkenbrügge;
Auflösung des Amtsbezirks Neuenkirchen.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.
30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Bahrenbusch in die Landgemeinde Bahrenbusch;
Umwandlung der Gutsbezirke Marienwalde und der Gutsbezirke Prälang, Forst im Amtsbezirk Wulflatzke und Plietnitz, Forst (teilweise) im Amtsbezirk Knacksee zur Landgemeinde Marienwalde.
10. 7. 1929
Eingliederung der Landgemeinde Marienwalde (teilweise)3 aus den Amtsbezirken Knacksee und Wulflatzke in den Amtsbezirk Bahrenbusch.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinden
1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinden
1. 10. 1939
Eingliederung der Stadt Ratzebuhr (teilweise)9 und der Gemeinde Naßglienke (teilweise)10 aus dem Amtsbezirk Lottin in die Gemeinde Bahrenbusch.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Bahrenbusch umfaßt die Gemeinden Bahrenbusch, Barkenbrügge und Marienwalde (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Bahrenbusch): | ||||
- | . | . | 1874: | ?, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | 4. | 1909: | Bürgermeister Louis Semm in Ratzebuhr (kommissarisch), |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | 6. | 1927: | Lehrer Ehlert in Bahrenbusch, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | 5. | 1936: | ? in Bahrenbusch, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Neuenkirchen): | ||||
- | . | . | 1874: | ?, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1923: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
3 | Früherer Gutsbezirk Prälang und Forstenklave Neuherzberg des früheren Forstgutsbezirk Plietnitz. |
4 | 0,0591 ha. |
5 | 0,0517 ha. |
6 | 54,8540 ha. |
7 | 30,2240 ha. |
8 | 6,5178 ha. |
9 | 9,8082 ha, 5,0860 ha und 0,6490 ha; insgesamt 15,5432 ha. |
10 | 2,2730 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 1. 8. 2011.