Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Lauenburg i. Pom./Lauenburg-Bütow | Pommern | Leitseite | |
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
12. 3. 1874
Bildung des Amtsbezirks Saulin Nr. 13 aus den Landgemeinden Groß Schwichow, Klein Damerkow, Klein Schwichow, Saulin und Saulinke und den Gutsbezirken Groß Schwichow, Klein Damerkow, Klein Schwichow, Mersinke, Saulin, Saulinke und Woedtke (12 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Wodtke.
15. 3. 1878
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Saulin Nr. 13 mit den Landgemeinden Groß Schwichow, Klein Damerkow, Klein Schwichow, Saulin und Saulinke und den Gutsbezirken Groß Schwichow, Klein Damerkow, Klein Schwichow, Mersinke, Saulin, Saulinke und Woedtke (12 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
17. 4. 1893
Zusammenschluß der Gutsbezirke Groß Schwichowund Klein Schwichow zum Gutsbezirk Schwichow.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 1. 1929
Eingliederung der Gutsbezirke
Zusammenschluß der Landgemeinde Groß Schwichow und des Gutsbezirks Schwichow zur Landgemeinde Groß Schwichow.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 7. 1938
Eingliederung der Gemeinden
1. 4. 1943
Eingliederung der Gemeinden Saulin (teilweise)5 und Saulinke (teilweise)6 in die Gemeinde Lantow im Amtsbezirk Hohenwaldheim.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Saulin umfaßt die Gemeinden Groß Schwichow, Klein Damerkow, Saulin und Saulinke (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Drosedow.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Saulin): | ||||
- | 12. | 3. | 1874: | Majoratsbesitzer von Rexin in Wodtke für 6 Jahre |
- | . | 6. | 1880: | Majoratsbesitzer von Rexin in Wodtke für weitere 6 Jahre, |
- | . | . | 1886: | Majoratsbesitzer von Rexin in Wodtke für weitere 6 Jahre, |
- | . | 4. | 1892: | Majoratsbesitzer von Rexin in Wodtke für weitere 6 Jahre, |
- | . | 3. | 1898: | Majoratsherr von Rexin in Woedtke für weitere 6 Jahre, |
- | . | 6. | 1902: | Rittergutsbesitzer von Bonin in Mersinke für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | 3. | 1918: | Majoratsbesitzer von Krause in Woedtke für 6 Jahre, | - | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
3 | 0,0219 ha. |
4 | 0,0367 ha. |
5 | 3,3780 ha. |
6 | 10,6290 ha. |
Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Lauenburg i. Pom./Lauenburg-Bütow | Pommern | Leitseite | |
Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 18. 7. 2024.