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18. 5. 1866
Umbenennung der Kolonie Porczecze in Paretz.
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
12. 3. 1874
Bildung des Amtsbezirks Groß Boschpol Nr. 26 aus den Landgemeinden Groß Boschpol und Klein Boschpol und den Gutsbezirken Chmelenz, Groß Boschpol, Klein Boschpol und Paraschin (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Groß Boschpol.
15. 3. 1878
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Groß Boschpol Nr. 26 aus den Landgemeinden Groß Boschpol und Klein Boschpol und den Gutsbezirken Chmelenz, Groß Boschpol, Klein Boschpol und Paraschin (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
31. 5. 1879
Eingliederung der Landgemeinde Groß Boschpol in den Gutsbezirk Groß Boschpol.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.
30. 9. 1928
Umwandlung der Gutsbezirke
Zusammenschluß der Landgemeinde Klein Boschpol und des Gutsbezirks Klein Boschpol zur Landgemeinde Klein Boschpol.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
29. 12. 1937
Umbenennung der Gemeinden
1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinde Klein Boschpol (teilweise)3 in die Gemeinde Groß Boschpol.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Groß Boschpol umfaßt die Gemeinden Groß Boschpol, Hammerfelde, Klein Boschpol und Paretz (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Groß Boschpol): | ||||
- | 12. | 3. | 1874: | Gutspächter Lieutenant von Weiher in Groß Boschpol für 6 Jahre, |
- | . | 6. | 1880: | Rittergutsbesitzer von Weiher in Groß Boschpol für weitere 6 Jahre, |
- | . | . | 1886: | Rittergutsbesitzer von Weiher in Groß Boschpol für weitere 6 Jahre, |
- | . | 4. | 1892: | Rittergutsbesitzer von Weiher in Groß Boschpol für weitere 6 Jaahre, |
- | . | 3. | 1898: | Rittergutsbesitzer von Weiher in Groß Boschpol für 6 Jahre, |
- | . | 3. | 1904: | Rittergutsbesitzer von Weiher in Groß Boschpol für weitere 6 Jahre, |
- | . | 3. | 1910: | Rittergutsbesitzer von Weiher in Groß Boschpol für weitere 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
3 | 2,6572 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 18. 7. 20124