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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
12. 3. 1874
Bildung des Amtsbezirks Felstow Nr. 25 aus der Landgemeinde Felstow und denn Gutsbezirken Felstow, Ahlbeck, Felstow, Goddentow und Groß Damerkow (3 Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Ahlbeck.
15. 3. 1878
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Felstow Nr. 25 mit der Landgemeinde Felstow und denn Gutsbezirken Felstow, Ahlbeck, Felstow, Goddentow und Groß Damerkow (3 Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
22. 5. 1893
Zusammenschluß der Gutsbezirke Ahlbeck und Groß Damerkow zum Gutsbezirk Groß Damerkow.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.
17. 10. 1928
Zusammenschluß der Gutsbezirks Felstow und Goddentow (teilweise)3 zur Landgemeinde Goddentow.
Eingliederung der Gutsbezirks Goddentow (Rest)4 in die Landgemeinde Lanz im Amtsbezirk Schweslin;
Umwandlung des Gutsbezirks Groß Damerkow in eine Landgemeinde gleichen Namnes.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 10. 1938
Eingliederung der Gemeinde Groß Damerkow (teilweise)5 in die Gemeinde Goddentow.
1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinden
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Felstow umfaßt die Gemeinden Goddentow und Groß Damerkow (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Felstow): | ||||
- | 12. | 3. | 1874: | Rittergutsbesitzer von Schwichow in Ahlbeck für 6 Jahre |
- | . | 6. | 1880: | Rittergutsbesitzer von Schwichow in Ahlbeck für weitere 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | 1. | 1907: | Rittergutsbesitzer von Köller in Groß Damerkow für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
3 | Ohne die Siedlung bei Lanz. |
4 | Siedlung bei Lanz. |
5 | 28,7448 ha. |
6 | 0,7710 ha. |
7 | 3,3655 ha. |
8 | 0,4980 ha. |
9 | 0,4980 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 17. 7. 2024.