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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
12. 3. 1874
Bildung des Amtsbezirks Bismark Nr.27 aus den Landgemeinden Bismark und Sellnow und dem Gutszirk Schweslin?, Forst (3 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Lauenburg.
15. 3. 1878
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Bismark Nr. 27 mit den Landgemeinden Bismark und Sellnow und dem Gutszirk Schweslin?, Forst (3 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
4. 2. 1925
Umwandlung des Gutsbezirks Schluschow in eine Landgemeinde gleichen Namens.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.
30. 9. 1928
Umwandlung des Gutsbezirks Chinow in eine Landgemeinde gleichen Namens.
1. 1. 1929
Eingliederung des Gutsbezirks Schweslin, Forst in die Landgemeinde Bismark.
13. 3. 1930
Umbenennung der Gemeinde Rybienke in Althammer.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 10. 1937
Eingliederung der Gemeinden
Eingliederung der Gemeinden Althammer und Schluschow in den Amsbezirk Rieben.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Bismark umfaßt die Gemeinden Althammer, Bismark, Chinow, Schluschow und Sellnow (5 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Bismark): | ||||
- | 12. | 3. | 1874: | Rentier O. Reitzke in Lauenburg für 6 Jahre, |
- | . | 6. | 1880: | Rentier O. Neitzke in Lauenburg (kommissarisch)5, |
- | . | 8. | 1893: | Graf Brockdorff-Ahlefeldt in Chinow für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | 3. | 1904: | Kgl. Domänenpächter August Strehlke in Schluschow für 6 Jahre, |
- | . | 3. | 1910: | Kgl. Domänenpächter August Strehlke in Schluschow für weitere 6 Jahre, |
- | . | 4. | 1916: | Kgl. Oberamtmann August Strehlke in Schluschow für weitere 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
3 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
4 | 0,5480 ha. |
5 | 0,5438 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 20. 8. 2024.