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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
?. ?. 1874
Bildung des Amtsbezirks Rützow? Nr. ? aus ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
22. 5. 1905
Zusammenschluß der Landgemeinden Adlig Henkenhagen, Henkenhagen Eigentum und Henkenhagen Fischerlage zur Landgemeinde Henkenhagen.
24. 8. 1911
Umwandlung des Gutsbezirks Rützow in eine Landgemeinde gleichen Namens.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
29. 12. 1925
Zusammenschluß der Landgemeinden Alt Quetzin und Neu Quetzin zur Landgemeinde Quetzin.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1942
Eingliederung der Gemeinde Bodenhagen (teilweise)3 in die Stadt und den Stadtkreis Kolberg.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Rützow umfaßt die Gemeinden Bodenhagen, Henkenhagen, Quetzin und Rützow (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Henkenhagen.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Rützow): | ||||
- | . | . | 1874: | ?, |
- | . | . | ?: | Bauerhofsbesitzer Firzlaff in Bodenhagen für 6 Jahre4, |
- | . | 6. | 1888: | Rittergutsbesitzer Schröder in Rützow für 6 Jahre, |
- | . | 6. | 1894: | Rittergutsbesitzer Schröder in Rützow für weitere 6 Jahre, |
- | . | 5. | 1900: | Gemeindevorsteher Firzlaff in Bodenhagen für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1937: | Bürgermeister Friedrich Schaffenger in Henkenhagen5. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
3 | 49,5125 ha der Gemarkung Bodenhagen. |
4 | 5?. 1888 verstorben. |
5 | Bis 1945. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 22. 6. 2011.