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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:
. . 1874
Bildung des Amtsbezirks Gervin? Nr. ? aus ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
8. 10. 1901
Zusammenschluß der Landgemeinde Schwedt und der Gutsbezirke Althof1 und Schwedt zur Landgemeinde Schwedt.
6. 5. 1905
Eingliederung der Landgemeinde Baldekow (teilweise) und Gervin (teilweise) und des Gutsbezirk Baldekow (teilweise) in den neuen Gutsbezirk Sophienwalde2 im Amtsbezirk Roman.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19193.
1. 4. 1927
Eingliederung des Gutsbezirks Baldekow in die Landgemeinde Baldekow.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19274.
?
Umwandlung des Gutsbezirks Jarchow in eine Landgemeinde gleichen Namens.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Gervin umfaßt die Gemeinden Baldekow, Gervin, Jarchow und Schwedt (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Gervin.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Gervin): | ||||
- | . | . | 1874: | ?, |
- | . | . | ?: | Rittergutsbesitzer von Münchow in Baldekow für 6 Jahre, |
- | . | 5. | 1886: | Rittergutsbesitzer Schliewe in Gervin für 6 Jahre5, |
- | . | 11. | 1889: | Amtsvorsteher-Stellvertreter, Rittergutsbesitzer Fick in Gervin für 6 Jahre, |
- | . | 11. | 1895: | Amtsvorsteher-Stellvertreter, Rittergutsbesitzer Fick in Gervin für weitere 6 Jahre6, |
- | . | 2. | 1898: | Rittergutsbesitzer Scheunemann in Baldekow für 6 Jahre, |
- | . | 2. | 1904: | Rittergutsbesitzer Scheunemann in Baldekow für weitere 6 Jahre, |
- | . | 12. | 1909: | Amtsvorsteher Wenzel in Neurese (vertretungsweise), |
- | . | 2. | 1910: | Rittergutsbesitzer Scheunemann in Baldekow für weitere 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1937: | Bauer Paul Lange in Gervin7. |
Fußnoten: | |
1 | Mit Mönchgrund. |
2 | Rund 1.498 ha groß. |
3 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
4 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
5 | 11. 1889 verzogen. |
6 | 2?. 1898 aus dem Kreis verzogen. |
7 | Bis 1945. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 22. 12. 2007.