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Stadt Grimmen

vor 1287
Verleihung der Stadtrechte1 an den Ort Grimmen.

19. 9. 1815
Eingliederung2 der Stadt Grimmen in den preußischen Staat.

16. 9. 1851
Einführung der Gemeindeordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850 in der Stadt Grimmen.

31. 5. 1853
Einführung des Gesetzes betreffend die Verfassung der Städte in Neuvorpommern und Rügen.
Danach behalten alle Städte ihre bisherigen Verfassungen;
für jede Stadt ist ein besonderer Stadtrezeß3 festzustellen.

31. 5. 1860
Eingliederung

in die Stadtgemeinde Grimmen.


1. 1. 1874
Der Ortspolizeibezirk Grimmen umfaßt die Stadtgemeinde Grimmen (1 Gemeinde).
Es gilt das Gesetz betreffend die Verfassung der Städte in Neuvorpommern und Rügen vom 31. 5. 1853.

14. 4. 1923
Einführung des Gesetzes über die vorläufige Regelung der Gemeindewahlen vom 9. 4. 19234.

1. 1. 1945
Der Ortspolizeibezirk Grimmen umfaßt die Stadt Grimmen (1 Gemeinde).



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 24. 9. 2026.