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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom
Es gelten:
. . 1874
Bildung des Amtsbezirks Weitenhagen? Nr. ? aus ? (? Gemeinden/
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
1. 1. 1932
Umwandlung des Gutsbezirks Diedrichshagen (teilweise) in eine Landgemeinde gleichen Nemens;
Eingliederung der Landgemeinden
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
15. 10. 1938
Zusammenschluß der Gemeinden Diedrichshagen, Groß Schönwalde und Weitenhagen zur neuen Gemeinde Weitenhagen.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Weitenhagen? umfaßt die Gemeinden ? (? Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Weitenhagen): | ||||
- | . | . | 1874: | ?, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 9. 2009.