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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
?. ?. 1874
Bildung des Amtsbezirks Clebow? Nr. ? aus ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
1. 8. 1896
Eingliederung des Gutsbezirks Colbatz Amt (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Colbatz in die Landgemeinde Retzowsfelde.
?
Umbenennung
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19192.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273.
?
Eingliederung der Gutsbezirke
Bildung des Gutsbezirks Buchheide, Anteil Kr. Greifenhagen, Forst aus ?.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1934
Zusammenschluß der Landgemeinden Klütz und Sydowsaue zur neuen Landgemeinde Sydowsaue.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
15. 10. 1939
Eingliederung der Gemeinden Klebow (teilweise)4, Retzowsfelde (teilweise)5, Sydowsaue (teilweise)6 und des Gutsbezirks Buchheide, Anteil Kr. Greifenhagen, Forst (teilweise)7 in die Stadt und den Stadtkreis Stettin.
15. 4. 19408
Eingliederung der Gemeinden
Auflösung des Amtsbezirks Klebow.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Klebow): | ||||
- | . | . | 1874: | ?, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1940: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Der domänenfiskalische Teil der Clebower Untermühle. |
2 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
3 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
4 | 76 Parzellen der Gemarkungen Oderbruch und Retzowsfelde. |
5 | 126 Parzellen der Gemarkungen Oderbuch und Retzowsfelde. |
6 | Ohne 3 Parzellen. |
7 | 30 Parzellen der Gemarkung Klütz-Forst. |
8 | Die folgenden Gebietsveränderungen wurden rückwirkend zum 15. 11. 1939 verfügt. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 22. 7. 2011.