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Amtsbezirk Koldemanz

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872. Es gelten

2. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Coldemanz Nr. 3 aus den Landgemeinden Coldemanz, Jatzel, Rensin und Schwessow und den Gutsbezirken Coldemanz, Jatzel, Rensin und Schwessow (8 Gemeinden/Gutsbe­irke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Coldemanz.

3. 5. 1878
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Coldemanz Nr. 2 mit den Landgemeinden Coldemanz, Jatzel, Rensin und Schwessow und den Gutsbezirken Coldemanz, Jatzel, Rensin und Schwessow (8 Gemeinden/Gutsbezirke).

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

1. 4. 1908
Eingliederung des Gutsbezirks Schwessow (teilweise)1 in den Gutsbezirk Koldemanz.

14. 9. 1908
Eingliederung des Gutsbezirks Jatzel in die Landgemeinde Jatzel.

6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19192

30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273..

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Eingliederung der Gutsbezirke

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1941
Eingliederung der Gemeinde Schwessow (teilweise)4 in die Gemeinde Koldemanz.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Koldemanz umfaßt die Gemeinden Jatzel, Koldemanz, Rensin und Schwessow (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Jatzel.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 20. 3. 2024.