Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Greifenberg i. Pom. | Pommern | Leitseite | |
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
2. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Hoff Nr. 10 aus den Landgemeinden Groß Horst, Hoff, Johannisthal, Klein Horst, Ninikow, Pustchow, Rewahl und Schleffin und den Gutsbezirken Dresow und Hoff (10 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Carnitz.
3. 5. 1878
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Hoff Nr. 10 mit den Landgemeinden Groß Horst, Hoff, Johannisthal, Klein Horst, Ninikow, Pustchow, Rewahl und Schleffin und den Gutsbezirken Dresow und Hoff (10 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
10. 7. 1886
Eingliederung einer Dorfstraßenparzelle in die Landgemeinde Groß Horst.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
28. 1. 1907
Eingliederung des Gutsbezirks Hoff (teilweise)1 in die Landgemeinde Rewahl.
28. 9. 1907
Eingliederung des Gutsbezirks Hoff (teilweise)2 in die Landgemeinde Rewahl.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19193.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19274.
?
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1936
Eingliederung der Gemeinde Klein Horst in die Gemeinde Groß Horst;
Umbenennung der Gemeinde Groß Horst in Horst (Seebad).
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Hoff umfaßt die Gemeinden Dresow, Hoff, Horst (Seebad), Johannisthal, Ninikow, Pustchow, Rewahl und Schleffin (8 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Rewahl.
Amsvorsteher (Amtsbezirk Hoff): | ||||
- | 2. | 2. | 1874: | Rittergutsbesitzer von Elbe in Carnitz für 6 Jahre, |
- | . | . | 1878: | Rittergutsbesitzer von Bonin in Dreesow für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1938: | Major a. D. Bernhardt in Rewahl, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 0,6707 ha. |
2 | 15,1163 ha. |
3 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
4 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Greifenberg i. Pom. | Pommern | Leitseite | |
Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 19. 3. 2024.