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20. 12. 1911
Bildung des Amtsbezirks Schulenberg aus den Landgemeinden Flathe, Knakendorf und Schulzendorf und dem Gutsbezirks Schulenberg, bisher Amtsbezirk Schloß Tütz.
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Schulenberg.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.
30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Schulenberg in die Landgemeinde Knakendorf.
?
Umbenennung des Amtsbezirks Schulenberg in Schulzendorf.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinden
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Schulzendorf umfaßt die Gemeinden Flathe, Knakendorf und Schulzendorf (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Schulzendorf?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Schulenberg/Schulzendorf): | ||||
- | 1. | 4. | 1912: | Klostergutspächter, Kgl. Oberamtmannn Hesse in Schulenburg für 6 Jahre, |
- | 1. | 8. | 1918: | Klostergutspächter, Kgl. Oberamtmann Wolff in Schulenburg für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
3 | 1,6522 ha. |
4 | 1,9441 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 6. 7. 2023.