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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
22. 4. 1874
Bildung des Amtsbezirks Lüben Nr. 31 aus den Landgemeinden Clausdorf, Lüben und Schloßmühl und den Gutsbezirken Clausdorf und Lüben (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Lüben.
8. 12. 1880
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Lüben Nr. 31 mit den Landgemeinden Klausdorf, Lüben und Schloßmühl und den Gutsbezirken Klausdorf und Lüben (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
5. 12. 1883
Eingliederung des Gutsbezirks Fiermühl aus dem Amtsbezirk Neugolz in den Gutsbezirk Klausdorf.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
5. 7. 1888
Eingliederung
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19193.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19274.
30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Lüben in die Landgemeinde Lüben.
17. 10. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1937
Grenzänderung zwischen der Gemeinde Lüben und den Gemeinden
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Lüben umfaßt die Gemeinden Klausdorf und Lüben (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Lüben): | ||||
- | 22. | 4. | 1874: | Gutsbesitzer von Klitzing in Lüben für 6 Jahre, |
- | . | . | 1880: | Rittergutsbesitzer Ma von Klitzing in Lüben für weitere 6 Jahre, |
- | . | . | 1886: | Rittergutsbesitzer Ma von Klitzing in Lüben für weitere 6 Jahre, |
- | 5. | 7. | 1892: | Rittergutsbesitzer Max von Klitzing in Lüben für weitere 6 Jahre, |
- | 9. | 7. | 1898: | Rittergutsbesitzer Max von Klitzing in Lüben für weitere 6 Jahre, |
- | . | . | 1904: | ?, |
- | 27. | 4. | 1908: | Rittergutsbesitzer von Klitzing in Lüben für 6 Jahre, |
- | 27. | 4. | 1914: | Rittergutsbesitzer von Klitzing in Lüben für weitere 6 Jahre, |
- | 31. | 3. | 1920: | Rittergutsbesitzer von Klitzing in Lüben, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 0,4850 ha. |
2 | 0,4690 ha. |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt.Gut Emilienthal.< |
4 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
5 | Vorwerke Daber und Neugolz, Försterei Neu Riege, Neugolzer Forst und nördlicher Teil der Klausdorfer Forst. |
6 | Rittergut Klausdorf mit Vorwerk Babnow, Fiermühl, Grethenbruch, Ziegelei und der südliche Teil der Klausdorfer Forst. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 24. 6. 2023.