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6. 7. 1859
Bildung des Gutsbezirks Ankrow aus dem ehemaligen Domänen-Vorwerk Ankrow.
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
?. ?. 1874
Bildung des Amtsbezirks Gutsdorf? Nr. ? aus ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
4. 12. 1900
Eingliederung der Gutsbezirke
23. 2. 1913
Umbenennung des Gutsbezirks Callies, Schloß in Kallies, Schloß.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19193.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19274.
30. 9. 1928
Zusammenschluß der Landgemeinde Denzig und der Gutsbezirke Ankrow, Denzig A und Denzig B (teilweise) zur Landgemeinde Denzig.
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 10. 1938
Eingliederung der Gemeinde Zuchow (teilweise)5 aus dem Amtsbezirk Zuchow in die Gemeinde Gutsdorf.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Gutsdorf umfaßt die Gemeinden Denzig, Gutsdorf, Kietz und Wildforth (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Gutsdorf): | ||||
- | . | . | 1874: | ?, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | 3. | 1892: | Rittergutsbesitzer George in Denzig A für 6 Jahre, |
- | . | 3. | 1898: | Rittergutsbesitzer George in Denzig A für weitere 6 Jahre, |
- | . | 3. | 1904: | Rittergutsbesitzer George in Denzig A für weitere 6 Jahre6, |
- | . | 5. | 1910: | Bürgermeister Bernhard Thäter in Kallies (kommissarisch), |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | 5. | 1930: | ? in Denzig B, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 2,8083 ha. |
2 | 1,0298 ha. |
3 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
4 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
5 | 1,9740 ha. |
6 | 8. 3. 1910 verstorben. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 20. 6. 2011.