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6. 7. 1859
Bildung des Gutsbezirks Friedrichshof aus dem ehemaligen Domänen-Vorwerk Friedrichshof.
26. 9. 1859 Eingliederung der Fischerwiese1 des Mühlenteichs2, und des Stöwen-Sees3 in die Landgemeinde Stöwen.
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
?. ?. 1874
Bildung des Amtsbezirks Birkholz? Nr. ? aus ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
13. 8. 1910
Bildung des Gutsbezirks Grünberg aus dem Gutsbezirk Birkholz (teilweise)4.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19195.
5. 7. 1922
Umwandlung des Gutsbezirks Grünberg in eine Landgemeinde gleichen Namens.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19276.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 10. 1938
Eingliederung der Gemeinde Birkholz (teilweise)7 in die Gemeinde Grünberg.
1. 10. 1939
Eingliederung er Gemeinde Dietersdorf (teilweise) in die Gemeinde Wutzig.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Birkholz umfaßt die Gemeinden Birkholz, Grünberg, Stöwen und Wutzig (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Birkholz): | ||||
- | . | . | 1874: | ?, |
- | . | . | ?: | , |
- | . | 9. | 1891: | Rittergutsbesitzer Günther in Wutzig für 6 Jahre, |
- | . | 9. | 1897: | Rittergutsbesitzer Günther in Wutzig für weitere 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Nebst Hütungsabfindung mit insgesamt 3 Morgen 125 Quadratruten. |
2 | Nebst Klipp-Stelle mit insgesamt 149 Morgen 49 Quadratruten. |
3 | Nebst Klipp-Stelle mit insgesamt 149 Morgen 127 Quadratruten. |
4 | Gut Grünberg mit 397,4947 ha. |
5 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
6 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
7 | 2,7720 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 20. 6. 2011.