Zurück zu:
| Städte und Amtsbezirke | Deutsch Krone | Pommern | Leitseite |

 

Amtsbezirk Brotzen

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

?. ?. 1874
Bildung des Amtsbezirks Brotzen? Nr.? aus den Landgemeinden und den Gutsbezirken ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

29. 3. 1911
Eingliederung der Landgemeinde Machlin (teilweise)1 in den Gutsbezirk Thurbruch, Forst im Amtsbezirk Thurbruch.

8. 7. 1911
Eingliederung der Landgemeinde Machlin (teilweise)2 in den Gutsbezirk Thurbruch, Forst im Amtsbezirk Thurbruch.

30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke Böskau und Wallbruch in die Landgemeinde Machlin;
Eingliederung der Gutsbezirke Brotzen und Milkow in die Landgemeinde Brotzen.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Brotzen umfaßt die Gemeinden Brotzen und Machlin (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



Zurück zu:
| Städte und Amtsbezirke | Deutsch Krone | Pommern | Leitseite |

Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 30. 12. 2001.