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Amtsbezirk Grünlinde

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

13. 6. 1874
Bildung des Amtsbezirks Grünlinde Nr. 12 aus den Landgemeinden Groß Michelau, Grünlinde, Klein Michelau, Nekiehnen, Nickelsdorf, Klein Nickelsdorf und Poppendorf (6 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Grünlinde.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

8. 9. 1928
Eingliederung der Landgemeinde Groß Michelau (teilweise)1 in die Stadtgemeinde Wehlau.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Leipen, Forst (teilweise)2 aus dem Amtsbezirk Forst Leipen in die Landgemeinde Grünlinde;
Eingliederung des Gutsbezirks Leipen, Forst (teilweise)3 aus dem Amtsbezirk Forst Leipen und des Gutsbezirks Reipen (teilweise)4 aus dem Amtsbezirk Grünhayn in die Landgemeinde Nickelsdorf;
Zusammenschluß der Landgemeinde Nekiehnen und der Landgemeinden Groß Weißensee, Grünwalde und des Gutsbezirks Klein Weißensee im Amtsbezirk Weißensee zur neuen Landgemeinde Weißensee.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Grünlinde umfaßt die Gemeinden Groß Michelau, Grünlinde, Nickelsdorf und Poppendorf (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 6. 7. 2002.