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Amtsbezirk Reimannswalde

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

27. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Kowahlen Nr. 16 aus den Landgemeinden Chelchen, Daniellen, Guhsen und Seesken und den Gutsbezirken Borrishof, Daniellen und Kowahlen (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Kowahlen.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

24. 1. 1908
Eingliederung des Gutsbezirks Borrishof (teilweise)1 in die Landgemeinde Kowahlen.

30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke Borrishof und Daniellen (teilweise)2 in die Landgemeinde Kowahlen;
Zusammenschluß des Gutsbezirks Daniellen (Rest)3 und der Landgemeinden Gartenberg und Monethen im Amtsbezirk Schareyken zur neuen Landgemeinde Monethen.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

3. 6. 1938
Umbenennung der Gemeinden:

16. 7. 1938
Umbenennung der Gemeinde Seesken Ksp Schareyken in Seesken;
Bestätigung der Namen Reimannswalde und Vorbergen.

13. 9. 1938
Umbenennung des Amtsbezirks Kowahlen in Reimannswalde.

1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinde Reimannswalde (teilweise)4 in die Gemeinde Schönhofen (Ostpr.) im Amtsbezirk Schönhofen (Ostpr.).

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Reimannswalde umfaßt die Gemeinden Guhsen, Reimannswalde, Seesken und Vorbergen (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 29. 2. 2004.