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Amtsbezirk Groß Köllen

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

9. 7. 1874
Bildung des Amtsbezirks Groß Kellen Nr. 18 aus den Landgemeinden Groß Kellen, Klein Kellen und Krausen und den Gutsbezirken Bergenthal, Krausen und Mathildenhof (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

?
Umbenennung Groß Kellen in Groß Köllen.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

6. 6. 1893
Eingliederung der Landgemeinde Cabienen (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Cabienen in den Gutsbezirk Klein Köllen.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Bergenthal in die Landgemeinde Klein Köllen;
Umbenennung der Landgemeinde Klein Köllen in Bergenthal;
Eingliederung des Gutsbezirks Krausen in die Landgemeinde Krausen.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Groß Köllen umfaßt die Gemeinden Bergenthal, Groß Köllen und Krausen (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Groß Köllen.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 18. 10. 2004.