Zurück zu:
| Städte und Amtsbezirke | Rastenburg | Ostpreußen | Leitseite |

 

Amtsbezirk Rodehlen

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

30. 4. 1874
Bildung des Amtsbezirks Rodehlen Nr. 28 aus den Landgemeinden Adlig Rodehlen, Dombehnen und Köllmisch Rodehlen und den Gutsbezirken Adlig Rodehlen und Silzkeim (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Rodehlen.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

18. 8. 1881
Eingliederung des Forstetablissements Borken in den Amtsbezirk Wehlack.

14. 5. 1887
Eingliederung des Gutsbezirks Wehlack (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Wehlack in den Gutsbezirk Dombehnen.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

29. 1. 1894
Zusammenschluß der Landgemeinden Adlig Rodehlen und Köllmisch Rodehlen zur neuen Landgemeinde Rodehlen.

30. 9. 1928
Zusammenschluß der Landgemeinden Dombehnen und Rodehlen und der Gutsbezirke Dombehnen und Silzkeim (teilweise)2 zur neuen Landgemeinde Rodehlen;
Zusammenschluß des Gutsbezirks Silzkeim (Rest)3 und der Landgemeinde Wenden und der Gutsbezirke Borken (teilweise)4, Fünfhuben und Wehlack (teilweise)5 im Amtsbezirk Wehlack zur neuen Landgemeinde Wenden.

23. 5. 1929
Eingliederung der Landgemeinde Platlack aus dem Amtsbezirk Wehlack in den Amtsbezirk Rodehlen.

2. 3. 1931
Eingliederung der Landgemeinde Rodehlen (teilweise)6 in die Landgemeinde Wenden im Amtsbezirk Wehlack;
Eingliederung der Landgemeinde Wenden (teilweise)7 aus dem Amtsbezirk Wehlack in die Landgemeinde Rodehlen.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinde Petermanns in die Gemeinde Rodehlen.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Rodehlen umfaßt die Gemeinde Rodehlen (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Rodehlen.



Zurück zu:
| Städte und Amtsbezirke | Rastenburg | Ostpreußen | Leitseite |

Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 5. 2005.