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Amtsbezirk Korschen

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

30. 4. 1874
Bildung des Amtsbezirks Korschen Nr. 14 aus den Landgemeinden Korschen und Podlechen und den Gutsbezirken Glittehnen und Korschen (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Korschen.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

?
Bildung des Gutsbezirks Collmen aus ?

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

1. 12. 1896
Eingliederung der Gutsbezirke Collmen (teilweise)1 und Korschen (teilweise)2 in die Landgemeinde Korschen.

9. 5. 1914
Eingliederung des Gutsbezirks Collmen (teilweise)3 in den Gutsbezirk Korschen;
Eingliederung des Gutsbezirks Korschen (teilweise)4 und des Gutsbezirks Seeligenfeld (teilweise)5 aus dem Amtsbezirk Paaris in den Gutsbezirk Collmen.

2. 2. 1921
Eingliederung des Gutsbezirks Collmen in die Landgemeinde Korschen.

8. 6. 1921
Eingliederung der Landgemeinde Korschen (teilweise)6 in den Gutsbezirk Glittehnen.

21. 12. 1921
Eingliederung des Gutsbezirks Glittehnen (teilweise)7 in die Landgemeinde Korschen.

4. 6. 1923
Eingliederung des Gutsbezirks Korschen (teilweise)8 in den Gutsbezirk Seeligenfeld im Amtsbezirk Paaris.

25. 6. 1923
Eingliederung des Gutsbezirks Korschen (teilweise)9 in die Landgemeinde Korschen.

29. 1. 1926
Eingliederung des Gutsbezirks Karschau (teilweise)10 aus dem Amtsbezirk Dönhoffstädt in die Landgemeinde Glittehnen.

4. 3. 1927
Eingliederung des Gutsbezirks Korschen (teilweise)11 in die Landgemeinde Korschen.

11. 10. 1927
Eingliederung des Gutsbezirks Seeligenfeld (teilweise)12 aus dem Amtsbezirk Paaris in den Gutsbezirk Korschen.

30. 9. 1928
Zusammenschluß des Gutsbezirks Glittehnen (teilweise)13 und der Landgemeinde Groß Wolfsdorf und der Gutsbezirke Dönhofstädt (teilweise)14 und Karschau (teilweise)15 im Amtsbezirk Dönhofstädt zur neuen Landgemeinde Dönhofstädt;
Zusammenschluß des Gutsbezirks Glittehnen (Rest)16 und des Gutsbezirks Karschau im Amtsbezirk Dönhoffstädt zur neuen Landgemeinde Karschau;
Eingliederung des Gutsbezirks Korschen (teilweise)17 in die Landgemeinde Korschen;
Zusammenschluß des Gutsbezirks Korschen (Rest)18 mit der Landgemeinde Spieglowken im Amtsbezirk Rehstall zur neuen Landgemeinde Spiegels.

23. 5. 1929
Eingliederung der Landgemeinde Karschau (teilweise)19 aus dem Amtsbezirk Dönhoffstädt in den Amtsbezirk Korschen.

28. 8. 1933
Eingliederung der Landgemeinde Karschau (teilweise)20 in die Landgemeinde Korschen;
Eingliederung der Landgemeinde Korschen (teilweise)21 in die Landgemeinde Karschau.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinde Karschau (teilweise)22 in die Gemeinde Korschen;
Eingliederung der Gemeinde Korschen (teilweise)23 in die Gemeinde Karschau.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Korschen umfaßt die Gemeinden Karschau, Korschen und Podlechen (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Korschen.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 5. 2005.